Ausfuhrgenehmigungen:

Ausfuhrgenehmigungen sind keine Verbote, sondern Bemühungen um die Verhinderung von Transfers, die zur Entstehung von Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen beitragen könnten. MTCR-Kontrollen dienen nicht dazu, zivile Raumfahrtprogramme oder die internationale Zusammenarbeit im Rahmen solcher Programme zu behindern, solange diese nicht dazu genutzt werden können, Trägersysteme für MVW zu entwickeln. MTCR-Kontrollen zielen auch nicht darauf ab, den Zugang zu Technologien zu beschränken, die für die friedliche wirtschaftliche Entwicklung erforderlich sind. Die MTCR-Richtlinien tragen dazu bei, Vertrauen bei den Lieferländern dahingehend zu schaffen, dass sie Zugang zu Technologien gewähren können, ohne dass diese für die Zwecke von MVW-Trägersystemprogrammen abgezweigt werden können.

Endverbleibsverpflichtungen:

Die MTCR-Partner haben vereinbart, dass die Partnerländer im Einklang mit ihrer nationalen Gesetzgebung und Praxis und soweit dies nach den MTCR-Richtlinien sowie anderen bestehenden Verpflichtungen relevant ist, folgende Verpflichtungserklärungen einholen sollten, bevor ein der Kontrolle unterliegender Gegenstand weitergegeben wird:

  • Eine Erklärung des Endverbrauchers, in dem dieser Nutzung und Endverbleibsort des weiterzugebenden Gegenstandes spezifiziert, erforderlichenfalls unter Beifügung von Dokumenten, die seine Geschäftstätigkeiten und Organisationsstruktur erläutern;

  • Eine ausdrückliche Zusicherung, dass die weiterzugebenden Gegenstände nicht für irgendwelche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Herstellung von Trägersystemen für MVW genutzt werden;

  • Soweit möglich und erforderlichenfalls eine Zusicherung, dass der Exporteur oder die exportierende Regierung nach der Lieferung eine Inspektion durchführen darf.

Die Partner haben ferner vereinbart, dass die Partnerstaaten die Zusicherung einholen sollten, dass vor einer Weitergabe von Ausrüstung, Material oder einschlägiger Technologie oder einer entsprechenden Kopie an ein drittes Land ihre Zustimmung zu einem solchen Vorgehen erwirkt wird.

Handel zwischen den Partnern:

Die MTCR-Partner haben ausdrücklich den Grundsatz bestätigt, dass eine MTCR-Mitgliedschaft weder das Recht noch die Pflicht nach sich zieht, Technologien von einem anderen Partner zu beziehen bzw. an einen anderen Partner zu liefern. Von den Partnern wird erwartet, dass sie ebenso wie beim Handel zwischen MTCR-Partnern und Nicht-Partnern auch beim Handel der MTCR-Partner untereinander verantwortungsvoll und zurückhaltend agieren.

Einhaltung der MTCR-Richtlinien und des Anhangs durch Nicht-Mitglieder:

Den MTCR-Partnern liegt sehr daran, alle Staaten zu ermutigen, die MTCR-Richtlinien über die Weitergabe von Flugkörpern und dazugehöriger Technologie als Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit einzuhalten.

Staaten können sich dazu entschließen, die Richtlinien einzuhalten, ohne verpflichtet zu sein, sich der Gruppe anzuschließen, und einige haben dies bereits getan. Das MTCR und seine Mitglieder begrüßen jede Gelegenheit, einen Austausch über technische Fragen sowie einen breiter angelegten Dialog über Proliferationsfragen mit solchen Ländern zu führen.