Ziel des MTCR ist es, die Verbreitung von Flugkörpern, vollständigen Raketensystemen, unbemannten Luftfahrzeugen und dazugehöriger Technologie für diejenigen Systeme zu begrenzen, die in der Lage sind, eine Nutzlast von 500 kg über mindestens 300 km zu transportieren, sowie für Systeme, die für den Einsatz von Massenvernichtungswaffen (MVW) gedacht sind.


Die Kontrollen des Regimes finden Anwendung auf bestimmte vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörper, Raumfahrzeuge und Höhenforschungsraketen) sowie auf unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) (einschließlich Marschflugkörper, Drohnen, UAV und ferngesteuerter Luftfahrzeuge (RPV)). Die Partner erkennen ferner die Bedeutung der Kontrolle der Weitergabe von flugkörperrelevanter Technologie an, ohne dabei den rechtmäßigen Handel zu stören, sowie die Notwendigkeit, die Ziele des Regimes durch Zusammenarbeit mit nicht dem Kontrollregime angehörenden Ländern zu stärken.

Das MTCR erreicht seine Ziele durch folgende Maßnahmen:

Ausfuhrkontrollen: Das Regime basiert auf der Einhaltung gemeinsamer Richtlinien für die Ausfuhrkontrolle, die auf eine umfassende gemeinsame Liste kontrollierter Gegenstände angewendet werden; diese Gegenstände werden im MTCR-Anhang „Ausrüstung, Software und Technologie“ aufgeführt. Das MTCR fasst Beschlüsse über Ausfuhrgenehmigungen nicht als Gruppe. Vielmehr sind die einzelnen Partner für die Umsetzung der Richtlinien und des Anhangs auf der Grundlage souveränen staatlichen Ermessens und im Einklang mit ihrer jeweiligen Rechtsordnung und Praxis verantwortlich.

Die MTCR-Partnerstaaten legen Wert darauf, alle Staaten zu ermutigen, als Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit die MTCR-Richtlinien über die Weitergabe von Flugkörpern und dazugehöriger Technologie einzuhalten. Ein Land kann sich dazu entschließen, die Richtlinien anzuwenden, ohne deshalb der Gruppe beitreten zu müssen, und einige Staaten verfahren bereits so. Die MTCR-Partner begrüßen jeden Anlass, einen breiter angelegten Dialog über proliferationsrelevante Fragen mit solchen Staaten zu führen.

Treffen: Die MTCR-Partner tauschen im Rahmen der übergeordneten Ziele des Kontrollregimes regelmäßig Informationen über einschlägige Fragen der nationalen Ausfuhrgenehmigungspraxis auf dem Gebiet der Nichtverbreitung von Trägertechnologie aus. Die Plenartreffen, deren Vorsitz rotiert, finden einmal jährlich statt. Plenartreffen in jüngerer Zeit wurden abgehalten in: Ottawa, Kanada (2001), Warschau, Polen (2002), Buenos Aires, Argentinien (2003), Seoul, Republik Korea (2004), Madrid, Spanien (2005), Kopenhagen, Dänemark (2006), Athen, Griechenland (2007), Canberra, Australien (2008), Buenos Aires, Argentinien (2011), Berlin, Deutschland (2012), Rom Italien (2013), Oslo, Norwegen (2014) und Rotterdam, Niederlande (2015). Darüber hinaus finden zwischen den Plenartreffen monatlich Konsultationen in Gestalt von Treffen der Kontaktstelle (POC) in Paris statt, während die Treffen der technischen Experten (TEM) im Bedarfsfall abgehalten werden. Das MTCR verfügt über kein Sekretariat; die Arbeitspapiere des Kontrollregimes werden durch die Kontaktstelle verteilt, deren Aufgaben vom französischen Außenministerium wahrgenommen werden.

Dialog und Kontaktpflege mit Nicht-Mitgliedstaaten: Der MTCR-Vorsitz und die MTCR-Partner betreiben aktive Kontaktpflege zu Nicht-Partnerstaaten, um diese über die Aktivitäten der Gruppe zu informieren und praktische Unterstützung bei den Bemühungen um die Verhinderung der Verbreitung von MVW-Systemen zu leisten. Der Vorsitz pflegt im Namen des MTCR eine Vielfalt von Kontakten mit Nicht-Partnerstaaten, darunter vom MTCR gesponserte Workshops und Seminare, sowie einen vertieften Dialog über Ziele und Aktivitäten des MTCR mit Schwerpunkt auf den Themen Ausfuhrkontrolle, einschlägige Gesetzgebung, Durchfuhr und Umsetzung.

Im folgenden seien einige Beispiele der Kontaktpflege genannt:

Im September 2000 fand in Paris ein runder Tisch statt, um potentielle neue Mitglieder über das MTCR zu informieren. Vertreter von elf interessierten Staaten nahmen teil und nutzten die Gelegenheit, sich die MTCR-Agenda erläutern zu lassen sowie ihre eigenen Exportkontrollen vorzustellen und ihre Sicht zur Nichtverbreitung von Flugkörpern darzulegen.
 

Im Mai 2001 fand ein runder Tisch in Warschau statt, mit dem Vertreter aus 53 Staaten in einen Dialog über den Entwurf eines internationalen Verhaltenskodexes gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper (inzwischen als Haager Verhaltenskodex bekannt) einbezogen wurden. Im November 2002 wurde der Haager Verhaltenskodex aus der Taufe gehoben. Bereits im März 2004 hatten sich über 110 Staaten bereit erklärt, sich an den Kodex zu halten.
 

Im April 2002 richtete die ungarische Regierung ein Seminar in Budapest aus. Das Seminar, an dem Teilnehmer aus 14 mittel und osteuropäischen Staaten teilnahmen, bot die Gelegenheit, einschlägige Fragen im Zusammenhang mit Proliferationsgefahren, Tendenzen bei der Verbreitung von Flugkörpern, Ausfuhrgenehmigungen, Exportkontrollen, Auffangvorschriften und Durchfuhr zu erörtern.
 

Im Februar 2003 nahm der MTCR-Vorsitz an dem von Japan ausgerichteten asiatischen Ausfuhrkontrollseminar und an dem von Deutschland veranstalteten Berliner Exportkontrollseminar teil, denen jeweils Vertreter aus Nicht-Mitgliedstaaten des MTCR beiwohnten, und betonte die Bedeutung des Themas Nichtverbreitung von Flügkörpern und Ausfuhrkontrolle.
 

Im April 2002 veranstaltete die ungarische Regierung in Budapest ein regionales technisches Seminar für Nicht-Partner zu MTCR-relevanten Themen. Ziel des Seminars war es, Ausfuhrkontrollexperten aus Mittel und Osteuropa über die Aktivitäten des MTCR zu informieren.
 

Im April 2004 veranstaltete Argentinien in Buenos Aires ein Regionalseminar zu den Themen Proliferation, Zwischenhandel und Durchfuhr. Hauptziel des Seminars war es, auf regionaler Ebene das Bewusstsein für die Gefahr zu schärfen, die von der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen für die weltweite Sicherheitslage ausgeht.
 

Im April 2004 veranstaltete Deutschland das Berliner Exportkontrollseminar. Dort sollten Schwierigkeiten und bestehende Defizite bei der Kontrolle sensitiver Software und Technologien erörtert werden.

Um ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel zu entwickeln und das entsprechende Bewusstsein zu schaffen sowie mit dem Ziel, Expertise auf dem Gebiet der Exportkontrolle auszutauschen, richtete Japan im Oktober 2004 das 12. Asiatische Exportkontrollseminar sowie den Zweiten Asiatischen Dialog über Exportkontrollpolitik aus
 

Darüber hinaus finden sich auf der Website des MTCR (www.mtcr.info) grundlegende Dokumente zu dem Kontrollregime. Diese Informationen dienen der Unterrichtung von Nicht-Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit über die Ziele und Aktivitäten des MTCR.

Das MTCR und der Internationale Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper (Haager Verhaltenskodex): Das MTCR hat in der Erkenntnis, dass der wachsende internationale Konsens in praktische Maßnahmen zur Verringerung der Proliferationsgefahr umgemünzt werden könnte, konzertierte Anstrengungen zur Verringerung der globalen Proliferation von Flugkörpern unternommen. Vor diesem Hintergrund leiteten die MTCR-Partner den Prozess ein, der in dem Haager Verhaltenskodex gipfelte.
 

Im Jahr 1999 begannen die MTCR-Partner Konsultationen zu diesem Zweck, zunächst untereinander und dann mit Nicht-Mitgliedstaaten des MTCR. Im Jahr 2001 kamen sie in Ottawa überein, den Textentwurf durch einen transparenten und allen Staaten offenstehenden Verhandlungsprozess, in dessen Verlauf der Kodex vom Kontrollregime abgetrennt wurde, allgemein zugänglich zu machen. Frankreich war Gastgeber der ersten Verhandlungsrunde mit Teilnehmern aus mehr als 70 Staaten. Spanien richtete die zweite Verhandlungsrunde mit Teilnehmern aus über 90 Staaten aus. Der Kodex wurde im November 2002 in Den Haag auf den Weg gebracht und wurde inzwischen von 130 Staaten unterzeichnet.
 

Der Haager Verhaltenskodex steht allen Staaten zur freiwilligen Annahme offen. Er bietet ihnen ein Forum für die Förderung der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper. Als erste multilaterale Übereinkunft über Flugkörper ergänzt er die wichtigen, laufenden Arbeiten des MTCR und die zahlreichen anderen Instrumente, die Staaten zur Förderung der Nichtverbreitung von Flugkörpern nutzen. Weitere Informationen zu dem Haager Verhaltenskodex finden Sie auf folgender Website des österreichischen Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten: www.bmeia.gv.at/index.php?id=64664&L=1.